Fahrgastinfos Wichtig für eine Krankenfahrt ist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung.
Für ambulante Fahrten ist eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig. Diese sollte nach Möglichkeit im Vorfeld eingeholt werden. Wird keine Genehmigung erteilt, so sind die Fahrten privat zu zahlen.
Bei Einweisungen, Entlassungen und ambulanten Fahrten sind ein Eigenanteil zu entrichten. Dieser entspricht 10 % der Gesamtkosten je Fahrt, jedoch mindestens 5,– € und höchstens 10,– €.
Ausnahme: Sie haben eine Befreiungskarte von der Krankenkasse.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Frau Beate Zenses und Frau Susanne Koller gerne zur Verfügung.
Montag – Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr
Telefon: 02330 / 2222
Fahrgastinformationen / Beförderungsrecht
Jeder Patient kann sich seinen Fahrdienst selbst aussuchen.
Auch, wenn die Betreuungsstellen einen festen Fahrdienst besitzen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.